- Impressum.
- Rechtliche Bestimmungen.
- Garantiebestimmungen.
Garantiebestimmungen
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, wir freuen uns, daß Sie sich für ein Qualitätsprodukt der Marke Reebok entschieden haben. Reebok gewährt eine Garantie von 2 Jahren auf Verarbeitungs- oder Materialfehler.
Falls Sie Ihr Gerät auf unserer Homepage www.reebokfitness.de innerhalb von 4 Wochen nach Kaufdatum registriert haben, verlängert sich der Garantieanspruch auf 4 Jahre, die Garantie für den Motor eines Laufbandes auf 10 Jahre. Von der verlängerten Garantie ausgeschlossen sind elektronische – und Verschleißteile.
Die Möglichkeit der Garantieverlängerung besteht nur für Geräte, die in den Ländern Deutschland, Österreich und Benelux erworben wurden.
Garantiebedingungen
- Die Garantie – Laufzeit beginnt ab dem Kaufdatum laut Quittung (bitte bewahren sie diese sorgfältig auf)
- Die Garantie gilt nur für Erstkäufer und ist nicht übertragbar.
- Zunächst sind Ihre Garantieansprüche auf Nacherfüllung beschränkt.
- Alle Garantieansprüche sind auf den Ersatz des tatsächlich aufgetretenen Schadens begrenzt.
- Der Schaden ist auf den Betrag begrenzt, der beim Kauf des Produktes bezahlt wurde.
- Garantieleistungen, wie z.B. die Lieferung von Ersatzteilen verlängern nicht die Garantiezeit.
- Durch Manipulation an dem Produkt und nicht mit dem Hersteller abgestimmte Eingriffe erlischt die Garantie.
- Die Hinweise in der Montage-/Trainingsanleitung (Aufbau, Aufstellung, Sicherheit, Anwendung, Wartung) sind unbedingt zu beachten.
- Sollte trotz umfangreichen Qualitäts-Endkontrollen einmal eine Funktionsstörung vorliegen oder Ihr Produkt einen Transportschaden aufweisen, ist eine detaillierte Schadensbeschreibung erforderlich.
- Im Falle eines berechtigten Garantieanspruches ist dieser an den Fachhändler zu richten bei dem das Produkt erworben wurde.
- Die Erbringung der Garantieleistungen beschränkt sich auf das jeweilige Land, in welchem Sie Ihr Trainingsgerät erworben haben.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
- Normale Abnutzung durch Gebrauch (Verschleiß),
- Schäden bei unsachgemäßer und nicht bestimmungsgemäßer Verwendung,
- Schäden durch selbstverantwortete Änderungen (Umbau) des Produktes
- zweckentfremdete Nutzung (Missbrauch),
- nicht ausreichende Wartung,
- Batterien,
- Fremdverschulden (Montagefehler, falsche Bedienung/Anwendung, falsche Aufstellung/Standort),
- Schäden aufgrund von unsachgemäßer Lagerung des Geräts außerhalb des Wohnbereichs, z.B. in der Garage.
Vorgehen im Garantiefall
- Transportschäden, Garantieansprüche und Probleme müssen unverzüglich nach Feststellen des Fehlers bei Ihrem Fachhändler gemeldet werden, um Folgeschäden zu vermeiden.
- Reklamationen werden nur mit Vorlage des Kaufbeleges und unter Angabe der vollständigen Seriennummer anerkannt. Diese finden Sie auf dem Aufkleber auf der Unterseite des Geräts (z.B. GM1234567891011). Bei Laufbändern klappen Sie bitte die Lauffläche hoch, da der Aufkleber auf der Unterseite des Laufdecks angebracht ist.
- Für eine schnelle und korrekte Bearbeitung im Reklamations- und Servicefall sind die vollständigen Angaben notwendig.
- Bei Schwierigkeiten mit Ihrem Gerät, kontaktieren Sie bitte Ihren Fachhändler. Geräte die ohne Genehmigung von Reebok Fitness zurückgesendet werden, können nicht angenommen werden. Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie auch auf unsere Homepage: www.reebokfitness.de
- Nach Rücksprache mit Ihrem Fachhändler, sollte ein defektes Produkt möglichst in der Originalverpackung, zusammen mit den oben genannten vollständigen Angaben, bei Ihrem Fachhändler zur Reparatur abgegeben werden. Transportschäden wegen unzureichender Verpackung (dies trifft für Rücksendungen zu) stehen außerhalb jeder Hersteller- und Lieferantenhaftung
- Auch nach Ablauf der Garantie können Sie Ihr Reebok-Produkt zu einem günstigen Preis reparieren und warten lassen. Auf Wunsch erhalten Sie vorab einen Kostenvoranschlag.

